Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Sind mehr als zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (010)
Gegenstand
Die Gründung, Verwaltung, Beteiligung an Tochtergesellschaften und Dritt-Unternehmungen des Handels und der Industrie; Übernahme von Beratungs-, Vertretungs- und Organisationsaufgaben im eigenen Interesse; An- und Verkauf von Gold als Sachwert und die Verwaltung von eigenen Vermögenswerten aller Art; alle mit dem vorstehenden Gesellschaftszweck direkt oder indirekt verbundenen Geschäfte und Aktivitäten. Die Gesellschaft ist berechtigt, Nachrangdarlehen und Vermögensanlagen zu emittieren. Die Gesellschaft tätigt keine Geschäfte, die der Erlaubnis nach § 32 KWG bedürfen.