| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks-und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 der Abgabenordnung); die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie (§ 52 Abs. 2 Nr. 19 der Abgabenordnung); die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 der Abgabenordnung); Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 der Abgabenordnung). Diese Zwecke werden verwirklicht durch: die Errichtung, die Unterhaltung und den Betrieb von Erziehungs- und Ausbildungseinrichtungen, Kindertagesstätten, Schulen und Jugendeinrichtungen (z. B. Kindergarten, Kita, Krippe, Kinderhaus, Schule, Hort, Spielgruppe, Jugendheim, Internat); die Förderungen, die Initiierung oder die Durchführung von Projekten, Vorträgen und Veranstaltungen. |