Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO und die Förderung der Kunst und Kultur nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO