Handelsregister B des Amtsgerichts Ingolstadt
Nummer der Firma:
Seite 1 von 1
HRB 11401
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Best People UG (haftungsbeschränkt)
b)
Reichertshofen
Geschäftsanschrift:
Pettenkoferstraße 33, 85084
Reichertshofen
c)
Unternehmensberatungen,
Interimsmanagement, Recruitings,
Trainings und Coachings, soweit diese
keinen gesetzlichen Einschränkungen,
Auflagen oder Bestimmungen unterliegen;
erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind nicht
Gegenstand des Unternehmens.
10,00 EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Kessay, Jutta, Weilheim, *XX.XX.1959
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen mit der Ermächtigung zur
Veräußerung und Belastung von Grundstücken:
Kessay, Kevin Richard Maurice, Reichertshofen,
*XX.XX.1995
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.01.2021
zuletzt geändert durch Beschluss vom 29.09.2021
Die Gesellschafterversammlung vom 14.08.2023 hat die
Änderung des § 1 Satz 2 (Sitz, bisher Frankfurt am Main,
Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 122715) der Satzung
beschlossen.
a)
24.08.2023
Schneider
2
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Ingolstadt vom 15.03.2024 (Az. IN 141/24) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
18.03.2024
Vock
Abruf vom 03.04.2024