| Gegenstand | 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Sie steht im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland; alle parteipolitischen, konfessionellen und rassischen Bestrebungen sind in der Gesellschaft ausgeschlossen. Die Erziehung aufrechter Menschen im Geist der Freiheit und Menschenwürde steht im Vordergrund. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Tanzsports, der Kultur, Bildung und Erziehung, sowie der Erhalt landestypischer Folklore und karnevalistischen Brauchtums. Ferner auch insbesondere die Förderung des leiblichen, geistigen und seelischen Wohles von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen; die Verwirklichung ihrer Rechte auf Erziehung zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit im Sinne des § 1 KJHG. 2. Zur Verwirklichung des Satzungszwecks ist Gegenstand der Gesellschaft insbesondere die Förderung der sportlichen, künstlerischen und kulturellen Ausbildung und Erziehung in Verbindung mit der Tanzschule The Arts, sowie weiterführenden Projekten - Veranstaltungen der Sub- und Hochkultur, Tanz-/Show- und Kleinkunstveranstaltungen, Tanzfreizeiten, Workshops, Fortbildungen, Ehrenveranstaltungen, Turnierteilnahme national/international und allen damit verbunden Kosten und deren Ausrichtung als Veranstalter, sowie tanz- und kunstverbundenen Sonderprojekten. 3. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszwecks unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, sie erwerben, die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen sowie Zweigniederlassungen errichten, aber nur im Rahmen der gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen der Abgabenordnung. |