| Gegenstand | Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere Beteiligungen an anderen Unternehmen, sowie Geschäftsbesorgung, insbesondere für Tochterunternehmen, Erbringung von Beratungs-, Dienst- und Managementleistungen für andere Unternehmen, Kauf, Verkauf, Herstellung, Verwaltung und Vermietung von Immobilien, Verwaltung und Nutzung eigenen Kapitalvermögens und Durchführung aller damit mittelbar oder unmittelbar zusammenhängenden Geschäfte sowie Eingehen von Beteiligungen an solchen Unternehmen. Ausgenommen sind die Tätigkeiten oder Geschäfte, für die nach § 34 c Gewerbeordnung eine gesonderte Erlaubnis erforderlich ist. Die Gesellschaft kann alle einschlägigen Geschäfte betreiben, die geeignet sind, dem Geschäftszweck zu dienen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. |