Handelsregister B des Amtsgerichts Deggendorf
Nummer der Firma:
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HRB 2246
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Becker Carbon GmbH
b)
Offenberg
c)
Herstellung und Vertrieb von vornehmlich
aus Faserverbundwerkstoffen bestehenden
Zubehörteilen sowie artverwandte
Produkte.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Becker, Christian, Schaufling, *XX.XX.1966
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2000
a)
02.02.2004
Dach
b)
Tag der ersten
Eintragung: 27.09.2000.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Satzung Bl. 2 SB;
2
Einzelprokura:
Wittmann, Erich Otto Johann, Osterhofen,
*XX.XX.1967
a)
08.03.2005
Aigner
3
b)
Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen
eingetragen:
Geschäftsanschrift:
Betriebsstraße 3, 94560 Offenberg
a)
14.05.2010
Sager
4
Prokura erloschen:
Wittmann, Erich Otto Johann, Osterhofen,
*XX.XX.1967
a)
24.06.2015
Unertl
5
b)
Geschäftsanschrift:
Fritz-Schäffer-Str. 50, 94560 Offenberg
a)
13.12.2016
Weber
6
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Deggendorf vom 06.03.2024 (Az. IN 28/24) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
25.03.2024
Bauer
Abruf vom 27.03.2024