Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung: - von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO), - des Umweltschutzes und des Klimaschutzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 8 AO) und - der Entwicklungszusammenarbeit (§ 52 Abs. 2 Nr. 15 AO). Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die mindestens einem der Zwecke der Gesellschaft zu dienen geeignet sind.