| Gegenstand | (1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der a) Erziehung, Volks- und Berufsbildung; b) des Schutzes von Ehe und Familie; c) der Kriminalpräventation. (2) Die Gesellschaft erfüllt ihre Zwecke in Abs. (1) insbesondere durch folgende Maßnahmen: a) Die Implementierung und Weiterentwicklung des Konzepts "ReSi+ Resilienz und Sicherheit". b) Entwicklung, Förderung, Durchführung und Evaluation von Bildungsprojekten und -maßnahmen in den pädagogischen Bereichen. c) Aufklärung, Bildung, sowie Bereitstellung von Handlungswissen im Bereich der Gewaltprävention, Kinderschutz, Kompetenzförderung sowie Weiterentwicklung der Resilienz. Neben der Förderung der Bildung, Aufklärung und Bereitstellung von Handlungswissen wird durch die Tätigkeit der Gesellschaft ein Beitrag zur Gewaltprävention, Abbau von geschlechterstereotypischen Rollenbildern, regionaler Vernetzung von Kinderbetreuungseinrichtungen geleistet. d) Förderung und Durchführung von Projekten, Initiativen, Aktionen und Kampagnen zur Förderung des Bewusstseins für Gewaltformen sowie deren Auswirkungen und somit Familien, Jugendliche, Kinder und Fachkräfte zu unterstützen. e) Die ReSi+ gUG (haftungsbeschränkt) arbeitet in Kooperation mit Kinderbetreuungseinrichtungen an einer intensivierten und gestärkten Entwicklung von Kindern. Hierzu schult sie pädagogisches Personal, betreibt Elternarbeit und bildet Netzwerke, um auch langfristig einen gewaltfreien Lebensstil der Kinder zu bewirken. Für mögliche Unfälle und Schadensfälle ist die ReSi+ gUG (haftungsbeschränkt) entsprechend versichert. Das Angebot richtet sich an Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche. Finanziert werden die Angebote durch Schulungs- und Fortbildungseinnahmen, Spenden sowie Fördergelder. (3) Darüber hinaus fördert die Körperschaft mildtätige Zwecke, indem hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO Unterstützungsleistungen, Hilfe jedweder Art erfahren. Mildtätige Zwecke werden insbesondere durch die Unterstützung von Kindern erfüllt, die aufgrund ihres Alters nur eingeschränkt handlungsfähig sind. Hierzu gehört die Stärkung des Unterstützungssystems und des Umfeldes der Kinder. (4) Die Gesellschaft darf alle Geschäfte und Handlungen vornehmen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie darf hierzu im Rahmen des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung weitere Zweckbetriebe und wirtschaftliche Geschäftsbetriebe betreiben, sowie Zweigniederlassungen oder weitere gleichartige oder ähnliche Unternehmen errichten, bestehende erwerben oder sich an solchen beteiligen oder die Geschäftsführung und die Vertretung übernehmen. |