Handelsregister B des Amtsgerichts Bamberg
Nummer der Firma:
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HRB 11033
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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1
a)
Hübschmann & Krößner GmbH
Steuerberatungsgesellschaft
b)
Ebermannstadt
Geschäftsanschrift:
Untere Bayerische Gasse 23, 91320
Ebermannstadt
c)
(1) Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen und die nach dem
Berufsrecht der Steuerberater vereinbarten
Tätigkeiten. Weiterer
Gesellschaftsgegenstand ist die Ausübung
des Freien Berufes der Rechtsanwälte,
soweit Angehörige desselben sich nach
dem Berufsrecht der Steuerberater mit
Steuerberatern oder
Steuerbevollmächtigten in einer
Berufsausübungsgesellschaft verbinden
dürfen. (2) Die Gesellschaft schafft die für
den Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1
erforderlichen personellen, sachlichen und
räumlichen Voraussetzungen und tätigt die
damit verbundenen Geschäfte.
Unvereinbare Tätigkeiten nach dem
Berufsrecht der Steuerberater oder weiterer
von der Gesellschaft ausgeübter Berufe
sind ihr nicht gestattet. (3) Die Gesellschaft
darf Ge- und Verboten der auf ihren
Gegenstand nach Abs. 2 anzuwendenden
Berufsrechte (nachfolgend auch:
anzuwendendes Berufsrecht) nicht
zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die
für sie tätigen Angehörigen der von ihr
ausgeübten Berufe in der Freiheit der
Berufsausübung nicht beeinträchtigen. (4)
Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1 Abs. 2
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Hübschmann, Hans Heinrich, Ebermannstadt,
*XX.XX.1954
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 30.11.2022.
a)
28.12.2022
Dippold
Abruf vom 03.04.2024
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HRB 11033
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
genannten Sitz eine berufliche
Niederlassung zu unterhalten. Die
Vorgaben des anzuwendenen Berufsrechts
sind zu erfüllen; insbesondere hat
zumindest ein geschäftsführender
Steuerberater oder Steiuerbevollmächtigter
in der beruflichen Niederlassung oder in
deren Nahbereich tätig zu sein. (5) Die
Gesellschaft darf insbesondere weitere
Beratungsstellen im Sinne von § 34 Abs. 2
StBerG errichten, sofern für die dort
erbrachten Tätigkeiten die
Voraussetzungen nach dem
anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind. (6)
Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an
gleichartigen Gesellschaften zu beteiligen
bzw. solche zu erwerben.
2
c)
(1) Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen und die nach dem
Berufsrecht der Steuerberater vereinbarten
Tätigkeiten.
(2) Die Gesellschaft schafft die für den
Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1
erforderlichen personellen, sachlichen und
räumlichen Voraussetzungen und tätigt die
damit verbundenen Geschäfte.
Unvereinbare Tätigkeiten nach dem
Berufsrecht der Steuerberater sind ihr nicht
gestattet.
(3) Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten
der auf ihren Gegenstand nach Abs. 2
anzuwendenden Berufsrechte (nachfolgend
auch: anzuwendendes Berufsrecht) nicht
zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die
für sie tätigen Angehörigen der von ihr
ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer
Berufsausübung nicht beeinträchtigen.
(4) Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1
Abs. 2 genannten Sitz eine berufliche
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 15.05.2023 hat die
Änderung der §§ 2 (Gegenstand der Gesellschaft), 17
(Verfügung über Geschäftsanteile) und 18 (Ableben eines
Gesellschafters) der Satzung beschlossen.
a)
20.05.2023
Dr. Popp
Abruf vom 03.04.2024
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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Niederlassung zu unterhalten. Die
Vorgaben des anzuwendenden
Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere
hat zumindest ein geschäftsführender
Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter
in der beruflichen Niederlassung oder in
deren Nahbereich tätig zu sein.
(5) Die Gesellschaft darf insbesondere
weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34
Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort
erbrachten Tätigkeiten die
Voraussetzungen nach dem
anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind.
(6) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an
gleichartigen Gesellschaften zu beteiligen
bzw. solche zu erwerben.
3
c)
Gegenstand von Amts wegen berichtigt:
(1) Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in
Steuersachen und die nach dem
Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren
Tätigkeiten.
(2) Die Gesellschaft schafft die für den
Gesellschaftsgegenstand nach Abs. 1
erforderlichen personellen, sachlichen und
räumlichen Voraussetzungen und tätigt die
damit verbundenen Geschäfte.
Unvereinbare Tätigkeiten nach dem
Berufsrecht der Steuerberater sind ihr nicht
gestattet.
(3) Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten
der auf ihren Gegenstand nach Abs. 2
anzuwendenden Berufsrechte (nachfolgend
auch: anzuwendendes Berufsrecht) nicht
zuwiderhandeln. Die Gesellschaft darf die
für sie tätigen Angehörigen der von ihr
ausgeübten Berufe in der Freiheit ihrer
Berufsausübung nicht beeinträchtigen.
(4) Die Gesellschaft hat an ihrem in § 1
Abs. 2 genannten Sitz eine berufliche
a)
06.06.2023
Dr. Popp
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Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
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Niederlassung zu unterhalten. Die
Vorgaben des anzuwendenden
Berufsrechts sind zu erfüllen; insbesondere
hat zumindest ein geschäftsführender
Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter
in der beruflichen Niederlassung oder in
deren Nahbereich tätig zu sein.
(5) Die Gesellschaft darf insbesondere
weitere Beratungsstellen im Sinne von § 34
Abs. 2 StBerG errichten, sofern für die dort
erbrachten Tätigkeiten die
Voraussetzungen nach dem
anzuwendenden Berufsrecht erfüllt sind.
(6) Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an
gleichartigen Gesellschaften zu beteiligen
bzw. solche zu erwerben.
Abruf vom 03.04.2024