Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. (021)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Beteiligung an Handelsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung bei Handelsgesellschaften, insbesondere an der Bau- und Möbelschreinerei Prütting GmbH & Co. KG.