| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist Förderung der Jugendhilfe gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO; Förderung von Kunst und Kultur gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 5 AO; Förderung der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Maßnahmen: Entwicklung, Organisation und Durchführung von geeigneten Bildungsmaßnahmen und Workshops zur Entfaltung von Kreativität, Förderung von Eigenständigkeit, Stärkung und Aufbau von Selbstbewusstsein, Selbstwirksamkeit und gesellschaftlich orientiertem Handeln in verschiedenen Formaten, für verschiedene Altersgruppen und für verschiedene Einrichtungen. Weitergabe von handwerklichen und technischen Kenntnissen sowie Bereitstellung von Handlungswissen durch Veranstaltungen und Veröffentlichungen im Bereich ressourcenschonender Konsum, Nachhaltigkeit, Herstellungsschritte und allen relevanten Themen bezüglich Produktion und Konsum von Produkten, Gütern und Waren. Durchführung von pädagogischen, handwerklichen und künstlerischen Bildungsmaßnahmen für Kinder, Jugendliche, Erwachsene und alte Personen, sowohl zur Befähigung, ihre Anlagen und Fähigkeiten zu entwickeln, sowie ihre Persönlichkeit zu entfalten (Jugendhilfe), als auch Unterstützung und Anregung, ihre Anlagen und Fähigkeiten zu stabilisieren (Altenhilfe). |