Handelsregister B des Amtsgerichts Augsburg
Nummer der Firma:
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HRB 33839
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
QINO GmbH
b)
Augsburg
Geschäftsanschrift:
Meraner Straße 21, 86165 Augsburg
c)
Groß- und Einzelhandel mit
Gaststättenbedarf.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Popp, Michael, Augsburg, *XX.XX.1963
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 12.07.2019.
a)
22.07.2019
Fuchs-Spengler
2
c)
Gegenstand geändert, nun:
Einzelhandel mit Wein, Spirituosen und
Feinkost sowie Planung und Durchführung
von Weinverkostungen
50.000,00 EUR
Erteilt:
Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen:
Ahrens, Maida, Augsburg, *XX.XX.1966
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2022 hat die
Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR und die
Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde geändert:
Gegenstand des Unternehmens, Stammkapital.
a)
24.03.2022
Müller
3
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Augsburg vom 07.10.2022 (Az. IN 636/22) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
10.10.2022
Richter
Abruf vom 09.03.2024