Handelsregister B des Amtsgerichts Augsburg
Nummer der Firma:
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HRB 32435
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Janitherm Sanitär & Heizungsbau GmbH
b)
Diedorf
Geschäftsanschrift:
Gewerbestraße 11, 86420 Diedorf
c)
Planung und Montage von Heizungs-,
Klima- und Sanitär-Anlagen einschließlich
aller Nebenarbeiten, Energieberatung und
Kundendienst für Öl- und
Gasfeuerungsanlagen, sowie Vertrieb des
entsprechenden Zubehörs.
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Ioannidis, Janis, Augsburg, *XX.XX.1987
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 06.04.2018.
a)
09.04.2018
Hübler
2
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Augsburg vom 12.08.2024 (Az. IN 703/24) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und der
Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt.
a)
27.08.2024
Strobel
3
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Augsburg vom 25.10.2024 (Az. 1 IN 703/24)
das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen
eingetragen nach § 65 GmbHG.
a)
30.10.2024
Strobel
b)
Allgemeine
Vertretungsregelung,
besondere
Vertretungsbefugnis des
Vertretungsberechtigten
von Amts wegen gemäß
§ 384 Abs. 2 FamFG als
unrichtig
gekennzeichnet.
Abruf vom 11.12.2024