Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. (064)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere an anderen Kapital- und Personengesellschaften, auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die unter das Gesetz über Unternehmensbeteiligungsgesellschaften (UBGG), das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften(KAGG), das Kreditwesengesetz (KWG) oder das Börsengesetz (BörsenG) fallen.