Handelsregister B des Amtsgerichts Augsburg
Nummer der Firma:
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HRB 29051
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Olah Fenster und Türen Trockenbau UG
(haftungsbeschränkt)
b)
Augsburg
Geschäftsanschrift:
Donauwörther Straße 85, 86154 Augsburg
c)
Einbau von genormten Holzbaufertigteilen,
insbesondere von Fenstern und Türen,
Erbringung von Trockenbauarbeiten und
Leistungen im Bautenschutz, soweit hierfür
jeweils keine gesonderte Genehmigung
notwendig ist.
800,00 EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Oláh, Miklós, Augsburg, *XX.XX.1978
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 18.06.2014 mit Nachtrag vom
24.09.2014.
a)
30.09.2014
Fuchshuber
2
b)
Kleinaitingen
Geändert, nun:
Geschäftsanschrift:
Hauptstraße 33, 86507 Kleinaitingen
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2021 hat die
Änderung der Ziff. 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.
a)
17.03.2021
Fuchs-Spengler
3
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Augsburg vom 05.10.2022 (Az. 7 IN 439/22)
das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist
dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65
GmbHG.
a)
20.10.2022
Redmann
b)
Allgemeine
Vertretungsregelung und
besondere
Vertretungsbefugnis
des/der
Vertretungsberechtigten
von Amts wegen gemäß
§ 384 Abs. 2 FamFG als
unrichtig
gekennzeichnet.
Abruf vom 28.02.2024