Handelsregister B des Amtsgerichts Augsburg
Nummer der Firma:
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HRB 27682
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
lumetic LIFESTYLE UG
(haftungsbeschränkt)
b)
Pürgen
Geschäftsanschrift:
Unteres Feld 19, 86931 Pürgen
c)
Handel und Vertrieb von LED´s und anderen
Leuchtmitteln und Lampen, Erstellen von
Beleuchtungskonzepten, sowie
Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von
Lifestyle-Produkten, Software, Zubehör und
das Durchführen von Veranstaltungen.
500,00 EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Wöls, Florian, Reichersbeuern, *XX.XX.1987
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 21.02.2013.
a)
26.02.2013
Müller
2
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Augsburg vom 21.10.2015 (Az. IN 1050/15) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
23.10.2015
Keller
3
b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Augsburg vom 12.01.2016 (Az. 7 IN 1050/15)
das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist
dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65
GmbHG.
a)
21.01.2016
Eikelmann
b)
Allgemeine
Vertretungsregelung und
besondere
Vertretungsbefugnis des
Vertretungsberechtigten
von Amts wegen gemäß
§ 384 Abs. 2 FamFG als
unrichtig
gekennzeichnet.
Abruf vom 28.02.2024