Die Geschäftsführung besteht aus einem oder mehreren Geschäftsführern, welche Gesellschafter oder Dritte sein können. Besteht die Geschäftsführung aus mehreren Geschäftsführern, so bestimmen diese den Vorsitzenden und legen ihre Zeichnungsberechtigung fest. Die Geschäftsführer bestimmen die für die Gesellschaft zeichnungsberechtigten Personen und die Art ihrer Zeichnungsberechtigung.