Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheits- und Wohlfahrtswesens sowie der Bildung und Erziehung. 2. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 der Abgabenordnung mit den Einrichtungen für das Gesundheits-, Wohlfahrts- und Bildungswesens der Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gemeinnützigen GmbH und deren gemeinnützige Tochtergesellschaften. 3. Das arbeitsteilige Zusammenwirken vollzieht sich durch Erbringen von Leistungen, die zur Förderung des Gesundheits- und Wohlfahrtswesens sowie des Bildungswesens geeignet sind. Dieser Zweck wird verwirklicht durch die Erbringung von medizinisch-pflegerischen, diagnostischen und kaufmännischen-technischen Personal sowie Sachmitteln, insbesondere Medizintechnik, für die Hauptzwecke des Klinikums Aschaffenburg-Alzenau gGmbH. Dem Personal obliegt es über welche der Gesellschaften (Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH oder Klinikum Aschaffenburg-Alzenau Verwaltungs-GmbH) eine Beschäftigung erfolgt.