Code: Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (075)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 Sozialgesetzbuch Teil V (SGB V), der dazu notwendige Betrieb einer zahnärztlichen und oralchirurgischen Praxis sowie die Gründung und der Betrieb von Nebenbetriebsstätten. Zweck des Betriebes des MVZ sind die ambulante Heilbehandlung im Rahmen der vertragszahnärztlichen und privatzahnärztlichen Versorgung, stationäre Tätigkeiten der MVZ und der darin tätigen Zahnärzte als Belegzahnärzte oder Honorarzahnärzte sowie weitere Tätigkeiten, die MVZ gesetzlich ermöglicht werden.