Handelsregister B des Amtsgerichts Aschaffenburg
Nummer der Firma:
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HRB 13702
Nummer
der
Eintragung
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens
Grund- oder
Stammkapital
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis
Prokura
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen
1
2
3
4
5
6
7
1
a)
Daniel Fischer GmbH
b)
Alzenau
Geschäftsanschrift:
Michelbacher Straße 7, 63755 Alzenau
c)
der Handel sowie die Beratung im Bereich
der Energie- und Gebäudetechnik
25.000,00 EUR a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Fischer, Daniel, Alzenau, *XX.XX.1982
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.01.2016.
a)
16.03.2016
Dr. Roth
2
b)
Karlstein am Main
Geschäftsanschrift:
Frankenstraße 21, 63791 Karlstein am Main
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 17.12.2020 hat die
Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.
a)
30.12.2020
Dr. Holthusen
3
b)
Alzenau
Geschäftsanschrift:
Rodenbacher Straße 23, 63755 Alzenau
b)
Personendaten (Wohnort) geändert, nun:
Geschäftsführer:
Fischer, Daniel, Alzenau-Kälberau, *XX.XX.1982
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 31.01.2023 hat die
Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.
a)
16.02.2023
Dr. Roth
Abruf vom 01.02.2024