| Gegenstand | Die Durchführung von Dienstleistungen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Kommunen, Gebietskörperschaften, gewerbliche und private Auftraggeber, insbesondere - Landschaftspflege, - Grünflächenanlage und -pflege, - Sammlung, Aufbereitung, Ausbringung oder sonstige Verwertung von organischen und anorganischen Roh-, Rest- und Wertstoffen, - Übernahme von Reinigungs-, Räum- und Streudiensten sowie vergleichbare Tätigkeiten, - Erbringung von Dienstleistungen an nahestehenden Organisationen, wie z.B. Maschinenringe, in Form von Schulungen zur Förderung des effizienten Betriebsmittel- und Personaleinsatzes in land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, - Übernahme von Geschäftsbesorgungstätigkeiten für Maschinenringe und ähnliche Organisationen zur Organisation der zwischenbetrieblichen Betriebshilfe und des zwischenbetrieblichen Maschineneinsatzes, - Handel mit Erzeugnissen, Betriebsmitteln und Investitionsgütern, - Vereinbarung von Rahmenverträgen, - Durchführung von Lehrfahrten und Studienreisen sowie geselligen Veranstaltungen, - ferner die Beteiligung an anderen Gesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei diesen. Ausdrücklich ausgenommen sind jedoch Tätigkeiten vorgenannter Art, soweit hierzu eine Genehmigung, insbesondere nach der Gewerbeordnung erforderlich ist. |