Die Hauptversammlung vom 17.01.2023 hat die Änderung des § 1 Nummer 2. (Sitz, bisher Berlin, Amtsgericht Charlottenburg HRB 206392B) der Satzung beschlossen.
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, dass einzelne oder alle Vorstandsmitglieder einzelvertretungsbefugt sind. Der Aufsichtsrat kann allgemein oder für den Einzelfall bestimmen, dass einzelne oder alle Vorstandsmitglieder berechtigt sind, die Gesellschaft bei Rechtsgeschäften mit sich als Vertreter eines Dritten zu vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen.
Gegenstand
Die Entwicklung, Herstellung und Lieferung von Verpackungen sowie deren Logistik samt Prozessoptimierungen und damit verbundene Zahlungsabwicklungen (soweit hierzu keine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich ist), ferner die Durchführung von Gewinnspielen, Couponmarketing, Veranstaltungen, Förderung der Kunst und Design auf Internetplattformen, sowie die Produktion, die Veredelung von und der Handel mit Textilien und Lifestyle-Gütern sowie die Erstellung/Entwicklung von EDV-Dienstleistungen und von Dienstleistungen aller Art, zu denen keine behördliche Zulassung oder Genehmigung erforderlich ist. Der Im- und Export von Gütern im Wege des Einzel- oder Großhandels als auch im Online-Handel. Das schließt den Erwerb und den Betrieb von Clubs, Läden und Galerien mit ein. Im Medienbereich ist die Produktion, der Vertrieb und die Vermarktung von Fotos, Videos und Filmen sowie aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten Gegenstand des Unternehmens, immer soweit hierzu keine Zulassung oder Genehmigung erforderlich ist.