Code: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. (066)
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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb und die Gründung von sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften - gleich welcher Art - im In- und Ausland, die Verwaltung solcher Beteiligungen, ferner der Erwerb, die Verwaltung und Nutzung sonstiger Vermögensgegenstände, je soweit hierzu keine staatliche Genehmigung erforderlich ist. Die Gesellschaft kann auch Verwaltungs-, Finanzierungs- und Führungsfunktionen für Gesellschaften, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, übernehmen; ausgenommen sind jedoch Tätigkeiten, die nach dem Kreditwesensgesetz einer Genehmigung bedürfen.