Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Entwicklung, die Gestaltung, die Erstellung, der Vertrieb und die Vermarktung von digital-analogen Wissensplattformen und Medien, die der Bereitstellung und Förderung von Bildungsinhalten dienen.