Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Entwicklung technischer und digitaler Innovationen, einschließlich mechanischer, elektronischer und softwarebasierter Systeme, Dienstleistungen im Gebäudemanagement sowie Handel und Vertrieb von Waren, Produkten und technischen Lösungen in den vorgenannten Bereichen.