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Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Betrieb einer tierärztlichen Praxis sowie sämtliche damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Die Gesellschaft ist verpflichtet, hierbei das auf sie anwendbare tierärztliche Berufsrecht einzuhalten und dafür Sorge zu tragen, dass die tierärztlichen Mitarbeiter ebenfalls ihren Berufspflichten nachkommen können. Die Gesellschaft kann ausgelagerte Praxisräume oder Nebenbetriebsstätten nach Maßgabe der einschlägigen berufsrechtlichen Regelung betreiben und alle Geschäfte betreiben, die geeignet sind, den Zweck der Gesellschaft und ihrer Unternehmen zu fördern.