Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von gewerblichen und nicht gewerblichen Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften im In- und Ausland, die Übernahme von Geschäftsführungs- und Verwaltungsfunktionen, sowie die gewinnbringende Verwertung eigenen Vermögens.