Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Rekrutierung und Vermittlung von Personal für in Deutschland ansässige Unternehmen. Dies umfasst insbesondere die nationale und internationale Anwerbung und Vermittlung von Arbeitskräften, die Beratung von Unternehmen in Fragen der Personalbeschaffung, die Durchführung von Auswahlverfahren sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten im Sinne der Arbeitnehmerüberlassung werden nicht ausgeführt.