Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Der Betrieb eines augenoptischen Fachgeschäfts, insbesondere die Anfertigung, Anpassung und der Vertrieb von Sehhilfen, Brillen, Kontaktlinsen und optischen Erzeugnissen sowie die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen. Ferner kann das Unternehmen ergänzende Produkte und Dienstleistungen im Bereich der Augenoptik, optischen Messtechnik und Optometrie anbieten.