Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Abschlüsse von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume zu vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachzuweisen, Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorzubereiten oder durchzuführen oder Bauvorhaben als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorzubereiten oder durchzuführen, sowie der Erwerb, die Errichtung, die Veräußerung und Verwaltung von eigenen und fremden Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, insbesondere die Verwaltung von Mietshäusern und Wohnungseigentumsanlagen, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Gesellschaften und die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung und Vertretung bei Gesellschaften.