| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Wohlfahrtspflege, der Aus-, Fort- und Weiterbildung, der Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Medizin und Pflege, Betrieb einer Kindertagesstätte. Die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens erfolgt insbesondere durch die bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung des Landkreises Göppingen vor allem durch ambulante, vor-, nach- und vollstationäre Krankenversorgung mit einem leistungsfähigen, wirtschaftlich gesicherten Krankenhaus, durch den Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums, die als Einrichtungen der Wohlfahrtspflege im Sinne des § 66 AO ambulante ärztliche Versorgungsangebote im Versorgungsbereich der Gesellschaft unterhalten sowie durch den Betrieb einer Kurzstationären Einheit im Sinne des § 140a SGB V im "Gesundheitszentrum Helfenstein". Die Förderung der Aus-, Fort- und Weiterbildung erfolgt insbesondere durch die Bereithaltung theoretischer und/oder praktischer Lehrangebote, insbesondere im Bereich der medizinischen Berufe und der Pflegeberufe. Darüber hinaus kann die Gesellschaft in sämtlichen anderen Berufen ausbilden, soweit sie dazu über die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen verfügt. Die Förderung der Forschung und Lehre erfolgt insbesondere im Rahmen des Betriebs eines akademischen Lehrkrankenhauses in Zusammenarbeit mit Hochschulen und Hochschuleinrichtungen. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des Krankenhausstandortes das ALB FILS KLINIKUM in Göppingen, der Betrieb einer Einrichtung für Kurzzeitpflege nach SGB Xl, der Betrieb einer Kurzstationären Einheit im Sinne des §140a SGB V sowie der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums im Sinne des § 95 SGB V zur Erbringung der nach der jeweiligen Zulassung des Zulassungsausschusses für Ärzte für den Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg - Regierungsbezirk Stuttgart - zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und der hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Kooperationen. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens - mittelbar oder unmittelbar - dienen. Zur Förderung der Wohlfahrtspflege kann die Gesellschaft im Rahmen des Aufbaus vernetzter Strukturen ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeangebote aufbauen und sich an solchen beteiligen. Das Unternehmen kann sich im Rahmen des kommunal- und gemeinnützigkeitsrechtlich Zulässigen an weiteren, dem Betriebszweck dienenden Gesellschaften sowie Einrichtungen des Sozial- und Gesundheitswesens beteiligen, mit diesen kooperieren oder diese übernehmen. In diesem Rahmen erfüllt die Gesellschaft öffentliche Aufgaben. |