Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Entwicklung, Betrieb und Vertrieb von Software- und IT-Lösungen aller Art. Insbesondere Anwendung im Bereich erneuerbarer Energien, Elektromobilität, Datenanalyse und Cloud-Services. Beratung von Unternehmen im IT- und Digitalisierungsbereich.