Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Entwicklung, Vermarktung und der Vertrieb von digitalen Produkten, Softwarelösungen und Anwendungen, insbesondere in den Bereichen künstliche Intelligenz, Kommunikation und Bildung, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, ausgenommen genehmigungspflichtige Tätigkeiten.