Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften sowie von sonstigem Vermögen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie die Erbringung von Beratungs- und Managementleistungen.