| Gegenstand | Das Halten und Verwalten von Vermögenswerten jedweder Art, insbesondere von (i) Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, (ii) die Gründung, der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen, gleichviel welcher Art auch immer, und zwar im In- und Ausland, ferner (iii) das Management des Beteiligungsportefeuilles, (iv) die Finanzierung der Beteiligungsunternehmen, in welcher Form auch immer, ferner (v) die Erbringung von Holdingfunktionen im weitestgehenden Umfang für die Beteiligungsunternehmen, etwa in Form betriebswirtschaftlicher, finanztechnischer, markenrechtlicher und sonstiger Dienstleistungen jedweder Art sowie (vi) schließlich die strategische Planung, Weiterentwicklung und Steuerung der Beteiligungsunternehmen. Die Gesellschaft kann Unternehmensverträge i.S.v. § 291 AktG jedweder Art abschließen, insbesondere Beherrschungs- und Unternehmens-Pachtverträge. |