Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Der Erwerb, das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen und von eigenen Beteiligungen jeglicher Art, die Finanzierung verbundener Unternehmen und die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft.