Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen, insbesondere nach § 34a I GewO wie Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen, der Schutz vor Ladendieben und die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften und zugangsgeschützten Großveranstaltungen sowie die Erbringung von Servicetätigkeiten wie die Parkplatzeinweisung und -ordnung, der Fahrer- und Kurierdienst, der Schließdienst und das Kartenabreißen ohne die Zugangskontrolle und Befugnis der Zutrittsverweigerung, außerdem Qualitätssicherung von Waren und Ersatzteilen.