Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Wirtschaftsberatung, Außenwirtschaftsberatung, Marktanalyse, Erstellen von betriebswirtschaftlichen Gutachten, Volks- und betriebswirtschaftliche Fachberatung, Start-Up-Beratung, Verbuchen laufender Geschäftsvorfälle sowie von Löhnen und Gehältern, Immobilienvermittlung und -sanierung, An- und Verkauf von Investitionsgütern, Vorträge und Seminare, Erstellen von Kalkulationsgrundlagen/Controlling, Interimsmanagement.