| Gegenstand | Alle Geschäfte, die sich auf die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb, Export und Import von elektronischen Baugruppen und Komplettsystemen, sowie elektrischen Aggregaten, Komponenten und Teilen beziehen, einschließlich der Kombination mit mechanischen Aggregaten, Komponenten und Teilen. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, verwandte Erzeugnisse herzustellen, zu erwerben und zu vertreiben. Sie darf Dienstleistungen entsprechender Art ausführen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens gemäß $ 2 Absatz (1) zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und schließen, Tochtergesellschaften gründen und gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, pachten, sich daran im eigenen Namen und auf eigene Rechnung beteiligen oder ihre Vertretung oder Geschäftsführung übernehmen. |