Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Betrieb eines Telekommunikationsnetzes einschließlich Errichtung, Unterhaltung und Betrieb aller hierzu erforderlichen Anlagen, Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen sowie von weiteren Telekommunikationsdienstleistungen für die Öffentlichkeit.