| Gegenstand | Die Gesellschaft errichtet, betreut, bewirtschaftet und verwaltet Gebäude in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Die Gesellschaft kann außerdem alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenen Aufgaben übernehmen, Grundstücke erwerben, belasten und veräußern sowie Erbbaurechte ausgeben. Sie kann Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Gewerbebauten, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen bereitstellen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, oder aufheben, andere, gleiche oder gleichartige Unternehmen errichten, erwerben und sich an solchen beteiligen. Die Gesellschaft ist ferner zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, die der Erreichung und Förderung ihres Gesellschaftszwecks dienlich sind. |