Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Immobiliengeschäfte und damit zusammenhängende Geschäfte jeglicher Art, insbesondere Erwerb, Entwicklung, Errichtung, Bewirtschaftung, Vermietung, Verpachtung und Veräußerung von eigenen und fremden Immobilien. Gegenstand ist auch die Anmietung, Möblierung, Dekoration und Weitervermietung von Immobilien sowie die Durchführung weiterer damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen, die dem Geschäftszweck dienlich sind. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.