Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit grafischen computergestützten Anwendungen wie CAD, 3D-Modellierung, technische Zeichnungen und Renderings für Ingenieure, Metallbauer, Architekten und weitere damit verwandte Berufsgruppen - insbesondere in den Bereichen Planung und Visualisierung sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.