Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen, das Halten und Verwalten von Beteiligungen, insbesondere an Kapitalgesellschaften sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.