Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Erbringung von Stahlbiege- und Stahlflechtarbeiten für die Fertigung von Betonfertigbauteilen einschließlich Vorbereitungs- und Nebenarbeiten, jedoch ausdrücklich ohne die Erbringung anderer baulicher Leistungen. Ferner kann sich die Gesellschaft auch an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, solche erwerben oder pachten. Sie kann auch selbst Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften gründen.