Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilien, Beteiligungen und Wertpapieren, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.