Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Gründung und der Erwerb von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, das Halten und Verwalten von eigenen Vermögenswerten einschließlich Beteiligungen an Unternehmen, die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen oder Unternehmen, die Beteiligung als Komplementärin an Kommanditgesellschaften, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte; die Zusammenfassung von Unternehmen unter einheitlicher Leitung sowie deren Unterstützung und die erlaubnisfreie Unternehmensberatung; der An- und Verkauf, die Vermittlung und der Vertrieb, Entwicklung, Sanierung und Verwaltung von Immobilien, Bauträgertätigkeiten und Kapitalanlagevermittlung unter Ausschluss erlaubnispflichtiger Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.