Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Verwaltung eigenes Vermögen, insbesondere Wertpapierhandel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie der Erwerb von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen, nicht für Dritte sowie verwandt, erlaubnisfreie, nicht gewerbliche Geschäfte, die dem Unternehmenszweck dienlich sind.