Auswahl Befreiung von §181 BGB › Befreiung von §181 BGB
Code: mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen (011)
Gegenstand
Die Lehrtätigkeit und die Vermittlung von Wissen, insbesondere das Lehren von organisiertem und strukturiertem Lernen, insbesondere für Prüfungsvorbereitungen